Über Klimabonus

Staatliche Förderungen für nachhaltiges Wohnen und Mobilität, Förderung erneuerbarer Energien und Verwaltung von Waldgebieten

Der Klimawandel kommt nicht erst in der Zukunft. Er ist bereits da. Die unbestreitbaren Zeichen des Klimawandels sind eindeutig: Wir alle müssen jetzt handeln.

 

Deshalb trägt Klimabonus durch finanzielle Unterstützung dazu bei, individuelles Handeln in den Bereichen Klimaschutz und Energiewende zu fördern.

 

Klimabonus ist Luxemburgs staatliches Förderprogramm. Ziel ist es, die energetische Renovierung und den nachhaltigen Bau von Wohngebäuden zu fördern, Heizsysteme, die mit erneuerbaren Energien funktionieren, zu unterstützen, Anreize für Investitionen in Photovoltaik zu schaffen und sanfte Mobilität und den Kauf von Elektrofahrzeugen sowie die Installation von Ladestationen zu unterstützen. Klimabonus unterstützt Sie auch bei der Verwaltung Ihres Waldbesitzes und der Förderung der Biodiversität.

 

Entdecken Sie Klimabonus und simulieren Sie die Beträge der Fördermittel, die Sie erhalten können, um Ihr Projekt erfolgreich umzusetzen und so zum Klimaschutz beizutragen.

 

Die Klimabonus Fördermittel simulieren

Änderungen im Fördersystem

Die Einführung des Klimabonus-Programms bringt auch Änderungen der bisherigen Subventionsregelungen mit sich.

Staatliche Fördermittel für Neubauten

 

Für Neubauten sind keine Änderungen vorgesehen, Anpassungen sind ab 2023 geplant.

 

Staatliche Beihilfen für die Renovierung eines bestehenden Gebäudes

 

Vereinfachung der Beantragung von Klimabonus-Förderungen

 

Dank der Reform des staatlichen Förderprogramms können Sie nun zwischen zwei Verfahren zur Beantragung von Beihilfen wählen.

 

Wenn Sie nur ein einzelnes Bauelement dämmen wollen, können Sie einen Energieberater oder einen zertifizierten Handwerker beauftragen, um über ein vereinfachtes Verfahren die grundsätzliche Zustimmung der Umweltbehörde einzuholen.

 

Falls die Arbeiten von einem nicht zertifizierten Handwerker durchgeführt werden, muss ein zertifizierter Energieberater prüfen, ob die Arbeiten den Förderkriterien entsprechen.

 

Wenn Sie die Dämmung mehrerer Bauteile planen und ein Renovierungskonzept für Ihr Haus erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Energieberater.

 

Mit nachhaltigen Materialien dämmen

 

Um eine nachhaltigere Renovierung von Wohngebäuden zu fördern, werden die Förderbeträge künftig nach der Kategorie des Dämmmaterials (fossil, mineralisch, ökologisch) strukturiert. Die Förderung von ökologischen Dämmstoffen wird verstärkt, indem die Förderbeträge pro m2 nach oben angepasst werden. Gleichzeitig werden ab dem 1. Januar 2024 keine Zuschüsse mehr für Dämmstoffe aus fossilen Materialien gewährt, es sei denn, diese bestehen überwiegend aus recyceltem Material.

 

Für die Dämmung von Wänden gegen Erdreich und Bodenplatten bleiben fossile Wärmedämmstoffe weiterhin förderfähig, da es in diesen Fällen nur begrenzt Alternativen gibt.

 

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

 

Was die Förderungen für die Einführung einer kontrollierten mechanischen Belüftung betrifft, so sind diese künftig ausschließlich auf Anlagen mit Wärmerückgewinnung beschränkt.

 

Ersatz eines mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessels durch eine Alternative, die erneuerbare Energien nutzt

 

Die Änderungen zielen darauf ab, technische Anlagen, die erneuerbare Energiequellen nutzen, noch zugänglicher zu machen und den Ersatz alter, mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel durch eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder den Anschluss an ein lokales Wärmenetz zu fördern. Hierfür gibt es einen Bonus für den Austausch des Ölkessels und die Beseitigung des Öltanks.

Die Wärmepumpe - die Schlüsseltechnologie für den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen

 

Der Schwerpunkt liegt auf Wärmepumpen, mit erhöhten Beträgen und der Zulässigkeit von Luft-Wasser-Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden. Für Wärmepumpenkomponenten, die außerhalb des Gebäudes installiert werden, wurden Anforderungen an die Lärmemissionen eingeführt.

 

Holzheizung nur für bestehende Gebäude

 

Beihilfen für Holzheizungen können nur für bestehende Gebäude gewährt werden.

 

Bei Heizkesseln für Pellets (Holzpellets) und Scheitholz werden die Zuschüsse künftig nach der Nennwärmeleistung des Heizkessels bemessen.

 

Partikelfilter für Holzkessel

 

Was Holzkessel betrifft, so wird die Förderung künftig nur noch für bestehende Gebäude gewährt, da die Wärmepumpe in der Regel die Referenz für Neubauten darstellt. Eine Neuinstallation eines Holzkessels sollte mit einem Partikelfilter ausgestattet sein.

 

Neu: Klimabonus für die Nachrüstung von bestehenden Holzkesseln mit einem Partikelfilter.

 

Erhöhung der Finanzhilfen für die Einrichtung eines Wärmenetzes

 

Die Beträge der Förderungen für die Einrichtung eines Wärmenetzes sowie für den Anschluss eines Wohngebäudes an ein Wärmenetz wurden im Vergleich zu den 2016 eingeführten Regelungen erheblich angehoben. Das Fernwärmenetz muss zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden.

 

Kombination der Investitionsbeihilfe und dem Einspeisetarif für erzeugten Strom

 

Bei Photovoltaikanlagen werden die bestehenden Fördermodalitäten, die eine Investitionsbeihilfe mit einer Einspeisevergütung für den erzeugten Strom kombinieren, beibehalten. Ein alternatives Modell, das den Eigenverbrauch ermöglicht, wird ebenfalls in den Vordergrund gerückt.

 

Wenn der erzeugte Solarstrom hauptsächlich in das Netz eingespeist wird, beträgt die Investitionsbeihilfe 20 % der tatsächlichen Kosten bis zu einer Obergrenze von 500 EUR/kWp und der Kunde erhält den staatlich garantierten Einspeisetarif.

 

Wenn der erzeugte Solarstrom größtenteils selbst verbraucht wird, beträgt die Investitionsbeihilfe 62,5 % der tatsächlichen Kosten bis zu einer Obergrenze von 1562,50 EUR/kWp und der Kunde muss den Einspeisetarif mit seinem Stromabnehmer aushandeln.

 

Photovoltaikmodule können auf Wohngebäuden und Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, montiert werden.