Informationsveranstaltung für Experten zum staatlichen Förderprogramm Klimabonus
Klima-Agence lädt Sie gemeinsam mit dem Ministerium für Energie und Raumentwicklung, dem Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung, dem Ministerium für Wohnungsbau, der Chambre des Métiers, der Fédération des Artisans, der Fédération du Génie Technique und dem Ordre des Architectes et des Ingénieurs-Conseils zu einer Informationsveranstaltung über die staatlichen Klimabonus-Beihilfen zur Förderung der Nachhaltigkeit, der effizienten Energieverwendung und der erneuerbaren Energien im Wohnungswesen ein.
Die Anforderungen an die Energieeffizienz ändern sich ab dem 1. Januar 2023. Ab 2023 wird bei der Erstellung des Energiepasses für einen Neubau, die Wärmepumpe als Referenzheizung verwendet. Diese Anpassung hat daher auch einen Enfluss für die Erteilung der Baugenehmigung und beeinflusst somit auch die Planung des Gebäudes.
Änderungen in der Gesetzgebung zu den Beihilfen für die Installation von Ladestationen
Das Règlement Grand-Ducal des Beihilfenprogramms für die Installation von Ladestationen wird ab Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024* verlängert und läuft dann parallel zum Beihilfenprogramm für den Kauf von E-Autos. In Zukunft können die Beihilfen auch für semi-mobile Ladestationen angefragt werden und Leasing ist nun auch möglich. Hier ein Überblick aller Anpassungen.