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Füllen Sie das Kontaktformular aus und hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten. Ihr Klima-Agence-Berater wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Je nach Thematik Ihres Vorhabens kann die Beratung bei Ihnen zu Hause, per Videokonferenz oder telefonisch stattfinden.

Bitte füllen Sie Ihre Kontaktdaten korrekt aus, damit wir den für Ihre Gemeinde zuständigen Berater identifizieren können. Ihre E-Mail-Adresse ist ebenfalls wichtig, damit wir Ihnen den Termin bestätigen können.

Dieser Service wird von Klima-Agence finanziert.

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir es Unternehmen in keinem Fall gestatten, den Firmennamen von Klima-Agence oder unser Logo im Rahmen ihrer kommerziellen Aktivitäten zu verwenden. Jede Nutzung unserer visuellen Identität oder unseres Namens ohne ausdrückliche Genehmigung unsererseits ist strengstens untersagt.

Darüber hinaus unterstützt oder genehmigt Klima-Agence keine unehrliche oder irreführende kommerzielle Aktivität. Sollten Sie mit solchen Praktiken konfrontiert werden, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren, damit wir die entsprechenden Maßnahmen ergreifen können.

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  2. Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Was ist ein Energiepass?

Der Energiepass ist das Gütesiegel für die energetische Bewertung von Wohngebäuden. Er enthält Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ermöglicht den Vergleich mit anderen Wohngebäuden. Auch ohne fachliche Vorkenntnisse ist es Verbrauchern so möglich, die energetische Qualität eines Gebäudes zu beurteilen.

Warum ist der Energiepass Pflicht?

Der Energiepass ist gesetzlich vorgeschrieben und wird nicht subventioniert. Die Berechnungen erfolgen nach genauen Regeln, die in der Verordnung zur Energieeffizienz von Gebäuden vom 9. Juni 2021 festgelegt sind. Der Energiepass ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Durch die Ausstellung eines Energiepasses entstehen keine unmittelbaren Renovierungsverpflichtungen..

In welchen Fällen muss ein Energiepass erstellt werden?
 
Für baugenehmigungspflichtige Neubauten (Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung erneuerbarer Energien muss dem Bauantrag beiliegen.)Ja
Für Erweiterungen eines bestehenden GebäudesJa
Bei Änderungen an einem bestehenden Gebäude (Baugenehmigungspflicht), wenn die Fläche des geänderten Bauteils der Gebäudehülle 10 % der bestehenden Fläche dieses Elements (Mauern, Fenster, Dach, usw.) übersteigt und wenn die Änderungen einen erheblichen Einfluss auf die Energiebilanz des Gebäudes haben. (Ausstellung des Energiepasses für die neu geplante Situation.)

Ja

Bei Änderungen an einem bestehenden Gebäude ohne Baugenehmigungspflicht, wenn die Fläche des umgebauten Bauteils der Gebäudehülle 10 % der bestehenden Fläche dieses Elements (Mauern, Fenster, Dach, usw.) übersteigt und wenn der Umbau einen erheblichen Einfluss auf die Energiebilanz des Gebäudes hat. (Ausstellung des Energiepasses für die neu geplante Situation.)Ja
Bei einem Eigentümer- oder MieterwechselJa
Abriss: beim Verkauf eines Gebäudes, das nach dem Verkauf abgerissen wird und über eine Heizung, Außenwände und ein Dach verfügt.Nein
Abriss: beim Verkauf einer Ruine oder eines Gebäudes ohne Heizungsanlage, welches nach dem Verkauf abgerissen wird.Nein
Bei Änderungen an technischen Anlagen, sofern die Änderungen an den technischen Anlagen 1.500 € (im Falle eines Einfamilienhauses) oder 3.000 € (im Falle eines Mehrfamilienhauses) übersteigen.Ja
Bei Erbschaften oder SchenkungenNein
Öffentlicher Verkauf auf dem Rechtsweg, Immobilienpfändung oder öffentliche VersteigerungNein

 

Wer darf einen Energiepass erstellen?

Ausstellberechtigt sind Architekten und beratende Ingenieure, deren Beruf durch das Gesetz vom 13. Dezember 1989 über die Organisation der Berufe von Architekten und beratenden Ingenieuren geregelt ist, sowie alle vom Wirtschaftsministerium zugelassenen Experten. Eine Liste der zugelassenen Energiepassersteller finden Sie unter www.guichet.lu.

Die Klima-Agence certified Beraterliste bietet Ihnen zudem eine Auswahl an kompetenten Fachleuten, die darüber hinaus von Klima-Agence zertifiziert wurden.

Entwicklung der Anforderungen für Neubauten

In Luxemburg wird ab 2017 jeder Neubau im Bereich der Wohngebäude einem Niedrigstenergiegebäude (NZEB = Nearly Zero Energy Building) entsprechen. In der Regel
entspricht das NZEB den Klassen AAA. Zusätzlich werden jedoch standortspezifische Bedingungen berücksichtigt, welche Abweichungen zu den Klassen AAA zur Folge haben können.
 

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