Die finanziellen Beihilfen für Farhzeuge mit keinen oder sehr geringen CO2-Emissionen wurden bis zum 31. März 2024 verlängert.
Die Förderung der Elektromobilität bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Förderprogramm ist nach wie vor auf sanfte und elektrische Mobilität ausgerichtet und wird weiterhin rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge, wasserstoffbetriebene Fahrzeuge sowie Fahrräder und Elektrofahrräder fördern.
Bei der Umweltverwaltung können verschiedene Beihilfen beantragt werden:
- Beihilfen für rein elektrisch oder wasserstoffbetriebene PkW :≤ 18 kWh / 100km, ≤ 20 kWh / 100km (max. 150kW), ≥ 7-Sitzer und wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge
- Beihilfen rein elektrisch oder wasserstoffbetriebene PkW > 18 kWh / 100km.
- Beihilfen für rein elektrisch angetriebene Vierräder, Motorräder und Mopeds
- Beihilfen für Fahrräder und Pedelecs25.
Plug-in-Elektroautos und -Lieferwagen werden seit Ende 2021 nicht mehr finanziell unterstützt.
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