Im Rahmen des Klimapakts 2.0 können Gemeinden ihre Bemühungen im Bereich der nachhaltigen Mobilität anerkennen lassen.
Mobilitäts- und Verkehrsplanung
Über die Maßnahme „1.2.2 Mobilitäts- und Verkehrsplanung“ kann die Gemeinde ein umfassendes Mobilitätskonzept für eine kohärente und nachhaltige Mobilität erstellen. Dieses basiert auf einer bedarfsgerechten Raum- und Entwicklungsplanung, wobei auch die Planung entsprechender Ladeinfrastrukturen eine Rolle spielt.
Städtebaurechtliche Instrumente -
Innovative städtische und ländliche Entwicklung
Wesentliche Umsetzungsinstrumente sind hierbei die Maßnahmen „1.3.1 Städtebaurechtliche Instrumente“ und „1.3.2 Innovative städtische und ländliche Entwicklung“ wobei sich die Gemeinde Anforderungen an die Nutzung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Luftreinhaltung, Klimaschutz sowie den Umgang mit dem Klimawandel, Circular Economy und nachhaltige Mobilität gibt, welche konsequent bei der Erstellung von Stadtviertel- und Ortschaftskonzepte einfliessen.
Renovierungskonzept
Mit der Maßnahme „2.1.3 Renovierungskonzept“ hat die Gemeinde dann die Möglichkeiten, Anforderungen an die Ladeinfrastruktur in kommunalen Gebäuden mittel- und langfristig festzulegen. Grundlage dabei ist das Energieeffizienzreglement für Gebäude, wobei die Gemeinden die Möglichkeit haben, u.a. im Bereich der Lademöglichkeiten, ehrgeizigere Anforderungen anzugeben.
Kommunaler Fuhrpark
Die Vorbildrolle der Gemeinde bei der Elektrifizierung ihrer Flotte wird durch die Maßnahmen „4.1.2 Kommunaler Fuhrpark“ unterstützt. Hierbei achtet die Gemeinde auf einen effizienten Fahrzeugeinsatz und Treibstoffverbrauch bei ihren eigenen Fahrzeugen, wofür auch eine entsprechende Ladeinfrastruktur benötigt wird.
Parkraummanagement
Auf der Mobilitäts- und Verkehrsplanung baut die Maßnahme „4.2.1 Parkraummanagement“ auf, bei welcher sich die Gemeinde dazu verpflichtet, eine gezielte und bedarfsorientierte Parkraumbewirtschaftung auf dem Gemeindegebiet einzuführen.