Planung kommunaler Ladeinfrastruktur

Im Kontext der Dekarbonisierung des Transportsektors in Luxemburg spielt die Elektrifizierung des Fahrzeugparks eine wichtige Rolle. Die Regierung hat sich im integrierten nationalen Energie- und Klimaplan als Ziel gesetzt, 49% des nationalen Fahrzeugparks bis 2030 zu elektrifizieren (d.h. Plug-In-Hybride und Elektrofahrzeuge). Um dies zu ermöglichen muss parallel zum Hochlauf der Elektrofahrzeuge eine adäquate Ladeinfrastruktur aufgebaut werden. Dies sowohl im privaten Bereich als auch im öffentlich zugänglichen Bereich.

Gemeinden spielen bei dieser Entwicklung eine wichtige Rolle. Zum einen setzt die großherzogliche Verordnung des 2. November 2021 Anforderungen an die Fahrzeuge, die von Gemeinden und anderen öffentlichen Akteuren beschafft werden. Zum anderen werden Gemeinden parallel zur Entwicklung der Dekarbonisierung ihrer Fuhrparks eine eigene Ladeinfrastruktur entwickeln müssen.

Analyse der Anforderungen an die Ladeinfrastruktur in der Gemeinde

Vor jeder Entscheidung bezüglich des Aufbaus und Betriebs einer kommunalen Ladeinfrastruktur sollten die Verantwortlichen innerhalb der Gemeindeverwaltung sich mit den genauen Bedürfnissen an die Ladeinfrastruktur befassen.

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Ladesäulen für den Eigenbedarf der Gemeinde

Infrastruktur, die rein für den kommunalen Fuhrpark genutzt wird, kann wie jede andere Betriebsinfrastruktur von der Gemeinde in Eigeninitiative oder in Zusammenarbeit mit einem externen Projektentwickler ausgeführt werden.

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Angebot öffentlicher Gemeindeflächen und Engagement eines privatwirtschaftlichen Akteurs als Projektentwickler

Zur Errichtung und für den Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladestationen kann die Gemeinde entsprechende Flächen privatwirtschaftlichen Projektentwicklern in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Prozess zur Verfügung stellen. Die Gemeinde kann hierbei als Auftraggeber, Teilhaber an einer Gesellschaft oder Projektentwickler (bei mangelndem privatwirtschaftlichen Interesse) auftreten.

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Integration der Ladestationen in das ChargyOK System

Bereits heute besteht die Möglichkeit, öffentlich zugängliche Ladesäulen in das ChargyOK Netzwerk zu integrieren, so dass die Ladesäulen auf das zentrale Backend und somit auf die angebotenen Funktionalitäten des Chargy-Systems zugreifen können. Es müssen jedoch eine Reihe von Kriterien erfüllt werden.

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Klimapakt

Im Rahmen des Klimapakts 2.0 können Gemeinden ihre Bemühungen im Bereich der nachhaltigen Mobilität anerkennen lassen.

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