Im Rahmen der Dekarbonisierung des Verkehrssektors in Luxemburg spielt die Elektrifizierung des Fahrzeugbestands eine wichtige Rolle. Im Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) hat sich die Regierung das Ziel gesetzt, bis 2030 49 % des nationalen Fahrzeugbestands zu elektrifizieren.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss parallel zur zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen eine angemessene Ladeinfrastruktur geschaffen werden, sowohl im privaten Bereich als auch in öffentlich zugänglichen Bereichen.
Die Gemeinden spielen bei dieser Entwicklung eine wichtige Rolle. Einerseits legt die großherzogliche Verordnung vom 2. November 2021 Anforderungen für Fahrzeuge fest, die von Gemeinden und anderen öffentlichen Akteuren beschafft werden. Andererseits sind die Gemeinden im Rahmen der schrittweisen Dekarbonisierung ihres eigenen Fuhrparks auch gefordert, ihre Ladeinfrastruktur auszubauen.
Unterstützung beim Ausbau der Elektromobilität
Um die Gemeinden bei dieser Entwicklung zu unterstützen, bietet Klima-Agence die Begleitung durch den „Ladelotsen“ an. Diese Unterstützung umfasst insbesondere:
- eine Analyse der bestehenden Situation;
- eine Bewertung des Potenzials und geeigneter Standorte für zusätzliche öffentliche Ladestationen;
- Unterstützung bei allen Fragen rund um die Ladeinfrastruktur sowie bei den notwendigen Schritten zur Installation öffentlicher Ladestationen auf dem Gemeindegebiet.
Kontaktieren Sie den Ladelotsen von Klima-Agence
Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur auf dem Gemeindegebiet
Bevor Entscheidungen über den Ausbau und den Betrieb einer kommunalen Ladeinfrastruktur getroffen werden, sollten die Verantwortlichen innerhalb der Gemeindeverwaltung den konkreten Bedarf an Ladeinfrastruktur ermitteln.
Um diesen Bedarf besser einschätzen zu können, hat Klima-Agence eine interaktive Karte entwickeln lassen, mit der Gemeinden ihren voraussichtlichen Ladebedarf bis zum Jahr 2030 abschätzen können.
Betrieb öffentlicher Ladestationen in Zusammenarbeit mit einem privaten Projektentwickler
Für die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugänglicher Ladestationen kann die Gemeinde die entsprechenden Flächen im Rahmen eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens privaten Projektentwicklern zur Verfügung stellen.
In Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium stellt Klima-Agence Musterdokumente für die Veröffentlichung einer Konzession für öffentliche Ladeinfrastruktur auf kommunalem Grund zur Verfügung. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf steht den Gemeinden der Ladelotse zur Verfügung.
Zu den Musterdokumenten für die Konzession öffentlicher Ladeinfrastruktur
Ladestationen für den Eigenbedarf der Gemeinde
Ladeinfrastruktur, die ausschließlich für den kommunalen Fuhrpark oder die Mitarbeiter der Gemeinde bestimmt ist, kann – wie jede andere betriebliche Infrastruktur – von der Gemeinde eigenständig oder gemeinsam mit einem externen Projektentwickler umgesetzt werden.
Staatliches Förderprogramm Klimabonus Gemengen
Gemeinden können Klimabonus-Gemengen-Förderungen für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen in Anspruch nehmen. Das Programm sieht außerdem Beihilfen für die Anschaffung schwerer Nutzfahrzeuge vor.
Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen des Klimapakts
Im Rahmen des Klimapakts 2.0 können Gemeinden ihre Anstrengungen im Bereich der Elektromobilität und der aktiven Mobilität anerkennen lassen.
Diese Maßnahmen sind im Maßnahmenkatalog im Kapitel „Mobilität“ aufgeführt. Die Klimaberater stehen den Gemeinden bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützend zur Seite.
Mobilitätsmaßnahmen des Klimapakts für eine nachhaltige Mobilität entdecken