Informieren Sie sich über die Förderungen des Staates, der Gemeinden und der Energieversorger
Damit Ihr Projekt zur Wärmedämmung, zum Heizungsaustausch, zur Installation von Solaranlagen oder zur Elektromobilität ein Erfolg wird, ist es wichtig, die Reihenfolge der zu unternehmenden Schritte und die Beihilfen, die Ihnen zur Verfügung stehen, genau zu kennen.
Die Anforderungen an die Energieeffizienz ändern sich ab dem 1. Januar 2023. Ab 2023 wird bei der Erstellung des Energiepasses für einen Neubau, die Wärmepumpe als Referenzheizung verwendet. Diese Anpassung hat daher auch einen Enfluss für die Erteilung der Baugenehmigung und beeinflusst somit auch die Planung des Gebäudes.
Änderungen in der Gesetzgebung zu den Beihilfen für die Installation von Ladestationen
Das Règlement Grand-Ducal des Beihilfenprogramms für die Installation von Ladestationen wird ab Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024* verlängert und läuft dann parallel zum Beihilfenprogramm für den Kauf von E-Autos. In Zukunft können die Beihilfen auch für semi-mobile Ladestationen angefragt werden und Leasing ist nun auch möglich. Hier ein Überblick aller Anpassungen.