In einem Mehrfamilienhaus errichten wir gerade eine Photovoltaikanlage oder verfügen bereits über eine solche, deren Strom wir unter mehreren Parteien aufteilen und selbst nutzen möchten. Die folgenden Informationen gelten, wenn die Anlage einer oder mehreren Personen gehört.
Der Modus des kollektiven Eigenverbrauchs kann für folgende Fälle angewendet werden:
- in einem Mehrfamilienhaus (mehrere Netznutzer in einem Gebäude, hinter einem einzigen Anschlusspunkt).
- zwischen Nachbarn (maximal drei Netzbenutzer), wenn die Entfernung zwischen den beiden am weitesten voneinander entfernten Einspeise- oder Entnahmepunkten nicht mehr als 100 Meter beträgt.
- im Sonderfall eines Netznutzers mit mehreren Abgabestellen (z. B. landwirtschaftliche, handwerkliche oder industrielle Einrichtung).
Der kollektive Eigenverbrauch ist nur im Niederspannungsnetz eines einzigen Netzbetreibers möglich.
Wenn Sie eine Gesellschaft gründen möchten, die darauf abzielt, Solarenergie zwischen Mitgliedern in geografischer Nähe zu erzeugen, zu verbrauchen, zu speichern und zu verkaufen, besuchen Sie unsere Seite zur Energiegemeinschaft.
Um die Verteilungsmodalitäten, die Vergütung des verteilten Stroms sowie die Zahlungsmodalitäten festzulegen, stellt Klima-Agence eine Vorlage für die Statuten zur Gründung einer Gruppe für den kollektiven Eigenverbrauch zur Verfügung.