Im Rahmen ihres Engagements für die doppelte grüne und nachhaltige Wende ruft die luxemburgische Regierung auf Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, KMU, Energie und Tourismus sowie des Ministeriums für Umwelt, Klima und Biodiversität Gemeinden und Gemeindeverbände zur Einreichung von Projekten auf, um die Entwicklung von „Smart City“-Lösungen zu fördern.
Beschleunigung der doppelten grünen und nachhaltigen Wende
Die eingereichten Projekte müssen mindestens einem der folgenden drei Bereiche zuzuordnen sein:
- Smart Mobility: intelligente und nachhaltige Mobilität,
- Smart Energy: optimiertes Energiemanagement,
- Smart Resources: effiziente Ressourcennutzung.
Ziel ist es, die intelligente Stadt zu einem Hebel für den ökologischen Wandel zu machen und so durch digitale Lösungen eine rationellere Nutzung von Ressourcen und Energie zu fördern.
Budget und Begleitung
Die Ausschreibung ist mit einem Gesamtbudget von 5 Millionen Euro ausgestattet, das auf zwei Jahre verteilt ist. Die ausgewählten Projekte können mit bis zu 500.000 Euro pro Gemeinde oder Gemeindeverband kofinanziert werden. Diese Subventionen dienen dazu, die mangelnde Wirtschaftlichkeit in der Startphase solcher Projekte auszugleichen. Höhere Kofinanzierungssätze werden gewährt, wenn sich mehrere Gemeinden zusammenschließen oder wenn eine Gemeinde weniger als 3.000 Einwohner hat.
Jedes innovative Projekt kann außerdem von einer Begleitung durch das Wirtschaftsministerium und Klima-Agence profitieren, um seine Qualität und Tragfähigkeit vor der Vorlage beim Klimafonds zu verbessern.
Auswahlkriterien
Die Bewertung der Projekte erfolgt anhand mehrerer Kriterien:
- Qualität und Relevanz des Projekts,
- Innovation oder Neuheit innerhalb der Gemeinde,
- soziale und ökologische Auswirkungen,
- Qualität und Anspruch der Leistungsindikatoren
- die Datenmanagementstrategie (Open Data, Cybersicherheit, Interoperabilität usw.),
- die Nachhaltigkeit, Umsetzung und Überwachung des Projekts.
Eine Jury aus Vertretern des Wirtschaftsministeriums und von Klima-Agence trifft eine Vorauswahl der Bewerbungen. Die Beratungen werden dokumentiert und den Projektträgern mitgeteilt.
Zwei Bewerbungsrunden
Um sowohl Projekte zu fördern, die schnell startklar sind, als auch solche, die noch etwas mehr Zeit benötigen, sind zwei Einreichungsfristen vorgesehen:
- 1. Runde: bis zum 16. November 2025,
- 2. Runde: bis zum 15. März 2026.
Pressemitteilung des Ministerium für Wirtschaft / Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität