Klimabonus: Was sich ab 2026 für Ihre Projekte ändert

Planen Sie, Ihr Zuhause zu renovieren, eine Wärmepumpe zu installieren oder Ihren Solarstrom besser zu nutzen? Das Klimabonus-Förderprogramm wird für den Zeitraum 2026–2030 angepasst.

Der neue Rahmen soll insbesondere die energetische Renovierung von Wohngebäuden stärken, die Elektrifizierung technischer Anlagen beschleunigen und bestimmte technische Anforderungen vereinfachen. Das Förderprogramm gilt bis 2030, einzelne Maßnahmen sogar bis 2035.
 

Höhere Förderungen für Ihre energetische Renovierung

Eine bessere Dämmung, der Austausch der Fenster oder der Einbau einer Lüftungsanlage tragen dazu bei, den Energiebedarf Ihres Zuhauses zu senken und gleichzeitig den Wohnkomfort zu verbessern.

Um diese Arbeiten zu fördern, werden die Beihilfen für die Renovierung der thermischen Gebäudehülle vorübergehend um 15 bis 20 % erhöht. Diese Erhöhung gilt für Anträge auf eine grundsätzliche Zustimmung (Accord de principe), die bis zum 30. Juni 2027 eingereicht werden.

Bestimmte technische Anforderungen werden ebenfalls vereinfacht. Neue Beihilfen sind insbesondere vorgesehen für:

  • die Dämmung von Außenwänden in Verbindung mit der Anbringung einer Fassadenverkleidung; 
  • die Begrünung von Dächern oder Fassaden

 

Zusätzliche Unterstützung für die Energieberatung

Eine Energieberatung hilft Ihnen dabei, die für Ihr Zuhause geeigneten Arbeiten zu ermitteln und die einzelnen Schritte Ihrer Renovierung zu planen.

Für Anträge auf eine grundsätzliche Zustimmung, die bis zum 30. Juni 2027 eingereicht werden, erhöht sich die Beihilfe um:

  • 300 € für ein Einfamilienhaus; 
  • 500 € für ein Mehrfamilienhaus.

 

Neue Beihilfen für bestimmte technische Anlagen

Das neue Förderprogramm führt zudem mehrere Maßnahmen ein, um erneuerbare Energien besser in Wohngebäude zu integrieren.

Ab dem 1. Oktober 2026 ist eine Beihilfe für die Installation eines Energiemanagementsystems für das Zuhause vorgesehen, das auch als HEMS bezeichnet wird. Dieses ermöglicht es, verschiedene Anlagen wie eine Photovoltaikanlage, einen Heimspeicher, eine Wärmepumpe oder eine Ladestation intelligent aufeinander abzustimmen.

Weitere Neuerungen betreffen:

  • einen Bonus für den Austausch einer Ölheizung in einem Wasserschutzgebiet
  • die Installation eines Scheitholzofens in einem Wohngebäude ohne Zentralheizung 

 

Angepasste Beihilfen für Heizsysteme

Die Beihilfen für Wärmepumpen, Pelletheizungen und den Anschluss an ein Wärmenetz werden künftig als Pauschalbeträge gewährt. Sie hängen somit nicht mehr von der Leistung der Anlage ab.

 Für Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden wird die Beihilfe vorübergehend um 2.000 € erhöht, sofern die Anlage bis zum 30. Juni 2027 bestellt wird.

 

Was ändert sich bei Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern?

Bei Photovoltaikanlagen richtet sich die Höhe der Beihilfe künftig nach der installierten Leistung. Eine passende Dimensionierung ist daher besonders wichtig: Die Anlage sollte auf den Stromverbrauch des Haushalts, die verfügbare Fläche und den künftigen Bedarf abgestimmt sein, beispielsweise für eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto.

Bei Heimspeichern wird die Beihilfe anhand der Speicherkapazität berechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Batteriespeicher auch nachträglich zu einer bestehenden Photovoltaikanlage hinzugefügt und gefördert werden.

Eine Vorfinanzierung erleichtert zudem die Umsetzung von Photovoltaikprojekten. Dabei zieht das teilnehmende Unternehmen den Betrag der Beihilfe direkt von der Rechnung ab.

Ab 2027 soll auch für Wärmepumpen sowie für Dämmarbeiten, den Austausch von Fenstern und den Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung ein Vorfinanzierungssystem eingeführt werden.

 

Welche Anlagen werden nicht mehr gefördert?

Bestimmte Anlagen werden im neuen Förderprogramm nicht mehr unterstützt. Dazu gehören insbesondere:

  • Scheitholz- oder Holzhackschnitzelanlagen, die als Zentralheizung genutzt werden
  • Solarthermieanlagen bei einem Neubau oder in einem Gebäude, das jünger als zehn Jahre ist; 

neue Hybridsysteme, die eine Wärmepumpe mit einer fossilen Heizung wie einem Gaskessel kombinieren. 

 

Wie können Sie Ihr Projekt vorbereiten?

Die Bedingungen und Fristen unterscheiden sich je nach den geplanten Arbeiten und Anlagen. Prüfen Sie daher vor Beginn Ihres Projekts, welche Beihilfen verfügbar sind und welche Schritte Sie unternehmen müssen.

Mit dem Beihilfensimulator von Klima-Agence erhalten Sie eine erste Einschätzung der finanziellen Unterstützung, die für Ihr Projekt infrage kommt.

Darüber hinaus können Sie die kostenlose und unabhängige Beratung von Klima-Agence nutzen, um Ihre energetische Renovierung vorzubereiten und geeignete Lösungen für Ihr Zuhause auszuwählen.