Um im Rahmen der Förderungen für Dämmmaßnahmen in Ihrem Zuhause zusätzliche Beihilfen zu erhalten, müssen die nachstehenden Anforderungen erfüllt sein:
- Recycling der Dämmstoffe: Den 50 %-Recycling-Bonus erhalten Sie, wenn min. 50 % Ihres fossilen oder mineralischen Dämmstoffs aus recycelten Rohstoffen besteht. Der 50 %-Recycling-Bonus ist für fossile Dämmstoffe nur bis zum 31.12.2023 gültig.
- Kriterien bei ökologischen Dämmstoffen: Den 50 %-FSC/PEFC/SFI-Bonus erhalten Sie, wenn Ihr biotischer Dämmstoff aus einem FSC/PEFC/SFI-zertifizierten Rohstoff besteht.