Zu Beginn des Jahres wurden alle Renovierungsbeihilfen erhöht, bis zu einem Maximum von 62,5 % der Kosten ohne MwSt. (vorher lag die maximale Deckelung bei 50 % der Kosten ohne MwSt.) Einzige Ausnahmen: Die Förderungen für eine Energieberatung oder für eine Begleitung bei einer Einzelmaßnahme bleiben gleich.
Anfang dieses Jahres wurde der Austausch-Bonus von einer fossilen Heizung zu einer nachhaltigen Alternative von 30 % auf 50 % erhöht. Dies gilt für Bestellungen, die zwischen dem 1.11.2022 und dem 31.12.2023 getätigt wurden und für Rechnungen, die bis spätestens 31.12.2025 erstellt wurden.
Weiterhin wurden die technischen Bedingungen bei Luft-Wasser- und Erdwärmepumpen geändert.
Haben Sie sich dafür entschieden, den mithilfe ihrer Photovoltaikanlage produzierten Strom selbst zu verbrauchen (Option „Vorteil Eigenverbrauch“), oder sind Sie Teil einer Energiegemeinschaft („Communauté énergétique“), können Sie seit Anfang 2023 von der Erhöhung der Beihilfen profitieren. Die Beihilfen für die Installation einer Photovoltaikanlage können nun bis zu einem Maximum von 62,5 % der Kosten ohne MwSt. (vorher lag die maximale Deckelung bei 50 % der Kosten ohne MwSt.) in Anspruch genommen werden. Dafür muss die Bestellung zwischen dem 1.1.2023 und dem 31.12.2023 getätigt worden sein.